Eine repräsentative Befragung von rund 12.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass inzwischen alle Wirtschaftsbereiche und der Großteil der Betriebe von Digitalisierung betroffen sind. Bislang habe sich die Digitalisierung dabei insgesamt nicht auf die Anzahl der Beschäftigten ausgewirkt, berichten die Arbeitsmarktforscher Anja Warning und Enzo Weber. Teilweise habe sich aber die Dynamik der Einstellungen und Abgänge von Beschäftigten erhöht.
Warning und Weber unterscheiden in ihrer Studie zwischen drei Formen der Digitalisierung: der internen Digitalisierung, also der digitalen Vernetzung der internen Produktions- oder Dienstleistungskette, der externen Digitalisierung, also der digitalen Vernetzung mit Zulieferern oder Kunden, und dem Einsatz lernender Systeme. Bei interner und vor allem bei externer Digitalisierung berichtete die deutliche Mehrheit der Betriebe von einem leichten oder starken Digitalisierungs-Trend. Der Einsatz lernender Systeme wurde dagegen nur von einer Minderheit angegeben.
„Die zunehmende Digitalisierung bringt beträchtliche Veränderungen in der betrieblichen Personalpolitik mit sich“, betonen Warning und Weber. Beispielsweise beeinflusse die Digitalisierung die Anforderungen, die seitens der Arbeitgeber an neues Personal gestellt werden. „Eine zentrale Rolle spielen dabei Kenntnisse, die durch Weiterbildung erworben werden, sowie sozial-kommunikative Kompetenzen, die von den Arbeitgebern auf dem Weg zu Wirtschaft 4.0 zunehmend nachgefragt werden“, so Warning und Weber. Neueinstellungen in Betrieben mit Digitalisierungstrend seien außerdem mit höheren Anforderungen an die zeitliche und inhaltliche Flexibilität der neuen Mitarbeiter verknüpft. Warning und Weber stellen zudem fest: „Obwohl im Zuge der Digitalisierung teilweise Engpässe bei der Besetzung offener Stellen auftreten und die Anforderungen steigen, zeigen sich bislang keine spürbaren Lohneffekte.“
Die aufgrund der Digitalisierung steigenden Anforderungen können der Studie zufolge einerseits die Handlungs- und Entwicklungsspielräume für die Beschäftigten erhöhen, andererseits aber die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend verschwimmen lassen. „Hier ist eine betriebliche Personalpolitik gefragt, die bei der Formulierung von Anforderungen die unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten verschiedener Gruppen von Beschäftigten berücksichtigt. Gesetzliche Regelungen müssen nach wie vor dem Schutz der Beschäftigten vor Überlastung gerecht werden, sollten aber auch Möglichkeiten bieten, auf der betrieblichen und sozialpartnerschaftlichen Ebene einzelfallgerechte Lösungen zu erarbeiten“, schreiben Warning und Weber. Gegenstand solcher Pakete könnten etwa Anpassungen der Arbeitszeit und der Vorlauf bei ihrer Ankündigung sein, außerdem die Lage der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen oder individuelle Freistellungen beispielsweise für Weiterbildung oder für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.